Aktualisierung zur CoVid-19 Verordnung: Mit Dienstag, 3. November 2020, wurde per Verordnung neuerlich ein Lock-Down für die Gastronomie in Österreich bis 30. November erlassen. Zwischenzeitlich ist am 17. November eine Notmaßnahmenverordnung in Kraft getreten, die eine Verlängerung des Lock-Down bis einschließlich 6. Dezember 2020 nach sich gezogen hat.
Leider muss ich Ihnen mit großem Bedauern und aus gegebenen Anlass mitteilen, dass mittels Beschlussfassung der Österreichischen Bundesregierung vom 2. Dezember 2020 eine neue CoVid-19 Verordnung erlassen wurde, wonach es ab 7. Dezember 2020 nur gewissen Branchen gestattet ist, ihre Geschäfte zu öffnen. Der Gastronomie und Hotellerie bleibt dies, zumindest bis 24. Jänner 2021, weiterhin verwehrt.
Nichts desto trotz möchte ich mich bei allen Stammgästen und Besuchern vom Gasthof Heidentor, die uns auch im Jahr 2020 stets die Treue gehalten haben, wenigstens auf diesem Wege auf das Herzlichste bedanken, und Ihnen schon jetzt eine besinnliche Adventzeit, gesegnete Weihnachten und natürlich ein Prosit Neujahr 2021 wünschen.
Bleiben Sie gesund - herzlichst, Ihr Karl Stöckl - Gasthof Heidentor